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bei kostenintensiven Massnahmen muss ein gesonderter Finanzierungsbeschluss ergehen / Zur Ersatzvornahme einer fehlerhaften Jahresabrechnung durch einen Dritten; §§ 21 Abs. 4, 28 WEG; 634, 635 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 87/12, 10.04.2013
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LG Hamburg, AZ: 318 S 17/11, 28.03.2012
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Keywords: Jahresabrechnung Massnahme Beschluss Anfechtungsklage Kosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Klärung Finanzierung Beschlussfassung Verwalter fehlerhafte Beschlussanfechtung Wohnungseigentümer
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