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Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, Recht zu sprechen, wenn dies mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist !!!!! (nicht rechtskräftig)
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 47/13, 27.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft ungeeigneter Verwalter Abwahl Wiederwahl neuwahl Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop kurioses
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Auch die Missachtung des Verteilerschlüssels macht einen Beschluss anfechtbar (BGH V ZB 83/07 und BGH V ZR 202/09; LG Dortmund 1 S 247/11).
Ist in der Teilungserklärung eine Form des zu erstellenden Protokolls vorgegeben, führt allein ein Verstoß hiergegen zur Anfechtung aller Beschlüsse (BGH V ZB 2/97).
Das Amtsgericht hat in seinen Gründen schon selber orakelt, mit seinen Erkentnissen auf Abwege geraten zu sein. Zumindest insoweit ist der Entscheidung vollumfänglich beizupflichten.