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Einzelner Wohnungseigentümer hat bei Wasserschaden eigenen Anspruch aus Gebäudeversicherung; §§ 10 Abs. 6 WEG; 43 Abs. 1, 95 Abs. 1 VVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/16, 16.09.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Versicherungsschaden Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Wasserschaden Sturmschaden
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