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Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des Voreigentümers
LG München I, AZ: 1 S 4319/10, 20.12.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Gelsenkirchen Duisburg Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Anfechtung Abstimmung Versammlung Verwalter Hausverwalter Wohnungsverwalter Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Abrechnugnsspitze Fälligkeit Wohngeldforderung Ersteher Rechtsnachfolger
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- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Beschlussersetzungsklage Wirtschaftsplan - Für Nebenintervenienten gelten keine Verspätungsvorschriften im Prozess (sehr fraglich)
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
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