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Neue Erkrankung = Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch?
LAG Berlin, AZ: 26 Sa 513/18, 27.09.2018
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Die Darlegungs- und Beweislast für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall trägt - nach allgemeinen Grundsätzen - der Arbeitnehmer. Ist unstreitig oder bringt der Arbeitgeber gewichtige Indizien dafür vor, dass die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer Krankheit beruht, die bereits vor dem attestierten Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, und zu einer Krankheit, wegen derer der Arbeitnehmer bereits durchgehend sechs Wochen arbeitsunfähig war, hinzugetreten ist, muss der Arbeitnehmer als Voraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs den von ihm behaupteten Beginn der "neuen" krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung beweisen. Dafür steht ihm das Zeugnis des behandelnden Arztes als Beweismittel zur Verfügung.

Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen insoweit dann vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er - wie hier - nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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