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Unfallmanipulation: Fehlerhafte Beweiswürdigung des Erstgerichts zu einem gestellten Unfall
OLG Naumburg, AZ: 2 U 183/20, 01.07.2021
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Zur Bewertung von Hilfstatsachen für die Feststellung eines zum Zweck des Versicherungsbetruges fingierten Kfz-Verkehrsunfalls (hier: kein Nachweis einer Verabredung zum Unfall).

Macht der Geschädigte Unfallverletzungen und einen Erwerbsausfallschaden als Imker geltend, gehört zu einem schlüssigen Sachvortrag für einen Anspruch auf Schmerzensgeld, dass er eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen dem festgestellten Unfallgeschehen - einen Zusammenstoß mit geringer Kollisionsgeschwindigkeit - und den von ihm in der Klageschrift angegebenen medizinischen Befunden zu seinen Gesundheitsbeeinträchtigungen nachweisen kann, wobei das Beweismaß des § 287 ZPO gilt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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