Detailansicht Urteil
Kein Anspruch auf Belegeinsicht gegen ausgeschiedenen Verwalter; §§ 27, 28 WEG
AG Berlin-Lichtenberg, AZ: 22 C 4/19, 05.09.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 1294 C 8383/22 WEG, 18.08.2022
-
LG Berlin I, AZ: 55 T 55/19, 16.03.2020
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 13/14, 20.06.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Nachbarrecht Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Abmahnung Jahresabrechnung Miete Schimmel Nutzungsentschädigung Protokoll Treppenlift Anfechtungsklage Einstimmigkeit Arzthaftung Makler Verwalter Beschluss Garage Beirat Tierhaltung Wurzeln Gegenabmahnung Veränderung Sondereigentum Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Mietminderung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Kündigung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
