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Zum Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gegen ausgeschiedenen Verwalter; §§ 21, 27 WEG
LG Berlin I, AZ: 55 T 55/19, 16.03.2020
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Nach Beendigung der Verwaltertätigkeit und Übergabe der Unterlagen an
den neuen Verwalter ist der ausgeschiedene Verwalter nicht mehr
verpflichtet, Aufgaben gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern zu
erfüllen.

Sofern dritte Personen im Besitz der Unterlagen sind, muss der
vermeintlich bestehende Einsichtsanspruch gegenüber diesen Personen
geltend machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop