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Gemeinschaft muss Wohnungseigentümer umfassendes Einsichtsrecht in die Unterlagen gewähren / Streitwert kann mit 2.500,00 EUR festgesetzt werden, §§ 48 GKG, 91a ZPO
AG München, AZ: 1294 C 8383/22 WEG, 18.08.2022
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Die Gemeinschaft ist auf Verlangen eines Wohnungseigentümers nach Fristsetzung verpflichtet, umfassende Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren.

Der Streitwert für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann mit 2.500,00 € angesetzt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop