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Kein Verstoß gegen § 14 I Nr.1 WEG bei rechtswidriger erbauter Dachterasse
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 44/21, 19.08.2022
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Aus dem durch das Bauamt verhängten Rückbauverlangen wegen eines Verstoßes der auf dem Ausstiegsbauwerk errichteten „Dachterrasse“ gegen die Vorschriften des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, wie er in dem ablehnenden Genehmigungsbescheid begründet worden ist, lässt sich ein Verstoß der Beklagten gegen „gesetzliche Vorschriften“ i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht herleiten. Damit sind lediglich die Vorschriften des Binnenrechts gemeint.

Im Übrigen ist anerkannt, dass die Vorschriften des öffentlichen Baurechts im Verhältnis von Wohnungseigentümern zueinander bzw. gegenüber der Gemeinschaft nicht zur Anwendung gelangen, sofern – wie hier – die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes nicht abbedungen worden sind sondern ein Vorrang des Privatrechts besteht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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