Detailansicht Urteil
Schwimmelbefall: Wohnungseigentümer trägt volles Risiko der Benutzbarkeit
LG Berlin I, AZ: 55 S 81/17 WEG, 15.06.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 250/19, 03.07.2020
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 2/15, 02.06.2015
-
OVG Lüneburg, AZ: 9 LA 151/11, 18.10.2012
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 83/98, 08.05.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eigentum wohnung nutzen beitrag nebenkosten pauschal pauschale betriebskosten verwaltung bezahlen nicht genutzt Wohngeld teilungserklärung versammlung gemeinschaft Beschluss renovierung sanierung Mindern minderung
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Eigentümerversammlung Treppenlift Telefonwerbung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Protokoll Mietminderung Schimmel Abmahnung Verkehrsunfall Wurzeln Miete Sondereigentum Teilungserklärung Veränderung Eigenbedarfskündigung Beirat Gegenabmahnung Arzthaftung Organisationsbeschluss Kurioses Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Beschluss Makler Garage Nachbarrecht Tierhaltung Abschleppen Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Kündigung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
