Detailansicht Urteil
Nichtigkeit der Teilungserklärung bei Regelung einer verkürzten Bestellzeit des Verwalters / Parteiwechsel im Anfechtungsverfahren???, §§ 26 Abs. 1 S. 5, Abs. 2 WEG; 263 ZPO
LG Itzehoe, AZ: 11 S 9/11, 25.10.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 7/12, 26.10.2012
-
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 72 C 42/12, 11.07.2012
-
LG München I, AZ: 1 S 809/11, 08.08.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 196/08, 27.03.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Miete Sondereigentum Abschleppen Eigentümerversammlung Abmahnung Verkehrsunfall Makler Tierhaltung Mietminderung Wurzeln Organisationsbeschluss Beschluss Protokoll Beirat Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Schimmel Treppenlift Arzthaftung Veränderung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Telefonwerbung Anfechtungsklage Verwalter Wohnungseigentümer Garage Kündigung Wirtschaftsplan Kurioses Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ferner vertrat das LG Itzehoe aufgrund einer kurzfristigen Auffassung des BGH (V ZR 196/08) ebenfalls die Ansicht, dass ein beklagter Wohnungseigentümer in einem Anfechtungverfahren auf die Klägerseite wechseln kann und dieser Parteiwechsel nach § 263 ZPO zulässig sei. Diese Auffassung ist mittlerweile durch BGH (V ZR 7/12) überholt (vgl. auch AG Berlin-Charlottenburg72 C 42/12).