Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Eigentümer nach gerichtlicher Ermächtigung
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/15, 25.09.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung. Hierzu zählt auch die Bestellung eines Verwalters. Fehlt ein Verwalter und existiert auch kein Verwaltungsbeirat, kann jeder Eigentümer die Einberufung einer Versammlung zwecks Wahl eines Verwalters verlangen.

Da die Eigentümer nicht berechtigt sind, eine Versammlung einzuberufen, kann jeder Eigentümer auf Antrag vom Gericht gem. § 21 Abs. 4 WEG hierzu ermächtigt werden.
Das Besondere an dieser Entscheidung ist, dass die Rechtsgrundlage für die Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht mehr aus § 37 Abs. 2 BGB analog hergeleitet wird, sondern nunmehr unmittelbar aus § 21 Abs. 4 WEG, auch wenn sich aus dogmatischen Gründen § 21 Abs. 8 WEG vielleicht eher als Anwendungsnorm eignet.

Der Klageantrag ist daher künftig entsprechend umzuformulieren, im Ergbenis läuft es auf das Gleiche hinaus.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: