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Speicher/Spitzboden darf nicht zu Wohnzwecken umgebaut werden/ Umlaufbeschluss erfordert Allstimmigkeit; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 u. 2, 23 Abs. 3 WEG
LG München I, AZ: 36 S 20429/12, 08.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ausbau Umbau bauliche Veränderung Zustimmung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop DAchboden
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