Detailansicht Urteil
Zum "allgemeinen Lebensrisiko" beim Reisen: Von einen Plastikhotelstuhl geht keine besondere Gefahrenquelle aus
OLG Koblenz, AZ: 2 U 1104/10, 01.12.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 5 S 9724/14, 27.11.2015
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 8 S 4293/14, 08.11.2014
-
LG Mönchengladbach, AZ: 4 S 64/06, 21.02.2007
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 49/94, 16.09.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Stuhl Stuhlbein weggebrochen kaputt Haftung Sturz Hotel Urlaub Reise Verkehrssicherungspflicht Schadenersatz SchmerzensgeldUnfall Verletzung allgemeines Lebensrisiko höhere Gewalt § §§ 651 a c d f g j BGB
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Garage Mietminderung Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Tierhaltung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Wurzeln Makler Gegenabmahnung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Verkehrsunfall Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Treppenlift Telefonwerbung Miete Einstimmigkeit Arzthaftung Kurioses Sondereigentum Kündigung Schimmel Veränderung Protokoll Wohnungseigentümer Beirat Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!