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Vertrag über kosmetische Haarentfernung ist kein Behandlungs-, sondern ein Dienstvertrag
OLG Köln, AZ: 5 U 175/19, 06.04.2020
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Bei einem Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung handelt es sich um einen Dienstvertrag.

Eine Haarentfernung dient in der Regel nicht der Gesundheit , sondern soll den optischen Eindruck verändern.
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