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"DIE KOHL-PROTOKOLLE" - Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 248/18, 29.11.2021
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Der unzutreffenden Wiedergabe von (angeblichen) Äußerungen eines Verstorbenen kommt ein dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzendes Gewicht zu, wenn die untergeschobenen Äußerungen nach Qualität und/oder Quantität das Lebensbild des Verstorbenen grob entstellen.?

Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt den Verstorbenen grundsätzlich nicht davor, mit Aussagen zitiert zu werden, die er zu Lebzeiten im vertraulichen Gespräch mit der ausdrücklichen Erklärung, sie nicht veröffentlichen zu wollen ("Sperrvermerk"), getätigt hat.?

In einem Buch veröffentlichte Zitate, die nicht als Fehlzitate zu qualifizieren sind, stellen keine – für eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts erforderliche – grobe Entstellung des durch die Lebensstellung erworbenen Geltungsanspruchs des Verstorbenen dar.?

Auch Zitate, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Verstorbenen in der Öffentlichkeit auszuwirken, und deshalb den Verstorbenen in seiner Ehre und sozialen Anerkennung beeinträchtigten, aber weder für sich noch im Zusammenspiel mit anderen Passagen das Maß erreichen, das für die Annahme einer die Menschenwürde des Verstorbenen verletzenden Herabwürdigung oder Erniedrigung erforderlich ist, verletzen nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vermächtnis Helmut Kohl Heribert Schwan und Tilman Jens Schadensersatz Heyne Verlag veröffentlich