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Analoge Anwendung des Wohnungseigentumsgesetz auf eine Ferienanlage?
LG Stade, AZ: 3 O 36/20, 28.01.2022
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Wird ein Ferienhausgebiet derart erschlossen, dass die jeweiligen Eigentumserwerber der Ferienwohnungsgrundstücke zugleich auch einen Miteigentumsanteil an den Ferienhausgrundstücken dienenden Gemeinschaftsflächen (wie etwa Straßen- und Parkplatzflächen) erwerben und wird dabei vereinbart, dass die Verwaltung und Benutzung einheitlich analog nach den Vorschriften des WEG erfolgen soll, so ist diese (Wirtschafts-) Gemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Über die Kosten der Gemeinschaftsflächen ist von der Wirtschaftsgemeinschaft eine Abrechnung über die Kosten der Gemeinschaftsflächen der Bauabschnitte auszustellen. Es folgt eine Umlegung der Kosten auf alle Mitglieder dieser Wirtschaftsgemeinschaft unabhängig davon, in welchem Bauabschnitt sich das jeweilige Ferienhausgrundstück befindet.

Verklagt der Eigentümer eines Ferienhausgrundstücks im Rahmen von Streitigkeiten über die Abrechnung bezüglich der Gemeinschaftsflächen, kann die Klage, wenn bei Gründung der (Wirtschafts-) Gemeinschaft die Anwendbarkeit des WEG vereinbart wurde, demjenigen zugestellt werden, der zum Verwalter dieser Gemeinschaft bestellt wurde (analog § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WEG a.F.).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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