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Gewerbemietvertrag: umsatzabhängiges Sonderkündigungsrecht in der Pandemie
LG Münster, AZ: 10 O 2/22, 01.04.2022
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Vereinbaren die Parteien im Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen einer bestimmten Umsatzschwelle, hat die Vermieterin einseitig das Risiko übernommen – aus welchen Gründen auch immer –, dass die Mieterin den Mietvertrag frei kündigen kann.

Selbst eine freiwillige Geschäftseinstellung dürfte davon erfasst sein. Unter diesen Umständen kann der Grund für die Kündigung keinesfalls als Geschäftsgrundlage zwischen den Parteien angesehen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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