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Mindestparkdauer für Parken mit Parkscheibe ist 30min
VG Karlsruhe, AZ: 1 K 1829/12, 18.02.2014
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Keywords: öffentlicher Parkplatz Verwaltungsakt Verkehrsschild Verkehrszeichen Parkscheibe pflicht Uhr Zeit 10 min halbe stunde 30 min 1 eine stunde zulässig erlaubt verboten Knötchen Bußgeld Ordnungswidrigkeit
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