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Geltendmachung der Gewerberaummiete durch den Vermieter / Einwands der Störung der Geschäftsgrundlage durch den Mieter im Urkundenprozess.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 17/21, 16.02.2022
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OLG Schleswig, AZ: 12 U 116/21, 22.06.2022
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 189/09, 13.07.2011
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Keywords: Corona Gewerbe gewerbliches Mietverhältnis Mietvertrag Laden Lokal Geschäft Lockdown staatliche Verfügung geschlossen nicht öffnen offen dürfen verluste änderung der vertragsgrundlage leistungspflicht möglich unmöglich hoheitliche Maßnahme Störung der Geschäftsgrundlage
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