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Kein guter Glaube an wirksam gewordenen Eigentumsverzicht
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 52/22, 06.10.2022
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Der Verzicht auf einen Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig.

Der gute Glaube daran, dass das Eigentum an Grundbesitz durch den eingetragenen Verzicht wirksam aufgegeben und dadurch herrenlos geworden sei, wird durch § 892 BGB nicht geschützt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beschwerde, Sondereigentum, Verzicht, Grundbuchamt, Eintragung, Abtretung, Grundbuch, Beteiligung, Eigentum, Widerspruch, Aufhebung, Miteigentumsanteile, Miteigentumsanteil, Verwalterzustimmung, Beschwerde gegen Beschluss, Rechtsprechung des BGH, Zulassung der Rechtsbeschwerde