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Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
VG Stuttgart, AZ: 8 K 8926/18, 07.08.2019
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Eine Mietwagengenehmigung kann ermessensfehlerfrei nach § 48 Abs. 1 VwVfG BW zurückgenommen werden, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Antragstellung angibt, über einen Betriebssitz im Inland zu verfügen, dies jedoch tatsächlich nicht der Wahrheit entspricht. Dies gilt auch für die Rücknahme einer nach § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG als erteilt geltenden - fiktiven - Genehmigung. ?

Hat der Mietwagenunternehmer einen Betriebssitz im Inland, der sich nicht im Bezirk der Genehmigungsbehörde befindet, ist die von dieser Behörde erteilte Genehmigung wegen örtlicher Unzuständigkeit rechtswidrig. Die Behörde kann diese Genehmigung ermessensfehlerfrei zurücknehmen, wenn der Unternehmer wahrheitswidrig vorgegeben hat, sein Betriebssitz befinde sich im Bezirk der Genehmigungsbehörde, wenn feststeht, dass die eigentlich zuständige Behörde die Genehmigung wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht erteilt hätte.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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