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Zur Wirksamkeit einer mit falschen Angaben gemachten Eigenbedarfkündigung, § 573 BGB
LG Berlin I, AZ: 65 S 232/16, 15.02.2022
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Zum Schutz des Mieters darf und muss bei einer Eigenbedarfskündigung der Erlangungswunsch überprüft werden auf seine Ernsthaftigkeit und darauf, ob er missbräuchlich geltend gemacht wird oder der Nutzungswunsch durch eine andere Wohnung des Vermieters befriedigt werden kann.

Sind die urspr. Angaben des Vermieters zur eigenen Wohnsituation falsch; hat er die derzeit bewohnte Wohnung nicht gemietet, sondern ist deren Eigentümer und hat im Rahmen der Vernehmung sich gezeigt, dass der Vermieter nicht nur Eigentümer von zwei Wohnungen in Berlin ist, sondern sogar von drei Wohnungen, so beruht sein Sachvortrag zumindest auf Nachlässigkeit, die den Regeln des Zivilprozesses widerspricht.

Wenn in den Kündigungsschreiben falsch angegeben wurde, der Vermieter sei nicht Eigentümer von anderen freien, freiwerdenden oder gekündigten Wohnungen, so rechtfertigt dies Zweifel an der ernsthaften Umzugsabsicht des Vermieters.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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