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Saufabend vor dem Hauseingang der Mietwohnung ist ein ordentlicher Kündigungsgrund
AG Köln, AZ: 219 C 95/21, 11.11.2022
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Wer als einer von zwei Mietern an mehrstündigen Trinkgelagen mit lautstarken Unterhaltungen sich beteiligt und den Hauseingang für Mitmieter blockiertsowie laute Musik abspielt, kann wirksam ordentlich gekündigt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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