Detailansicht Urteil
Saufabend vor dem Hauseingang der Mietwohnung ist ein ordentlicher Kündigungsgrund
AG Köln, AZ: 219 C 95/21, 11.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hanau, AZ: 2 S 35/20, 31.05.2022
-
LG Köln, AZ: 10 S 137/14, 13.11.2015
-
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 25 C 357/14, 19.12.2014
-
OLG Köln, AZ: 24 U 51/09, 19.01.2010
-
LG Aachen, AZ: 8 O 449/07, 17.03.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: fristlose fristgerechte ordentliche Kündigun Kündigungsgrund Ursache Wohnung mietvertrag Interessen auflösen beenden jugendliche junge Studenten WG wohngemeinschaft unruhe nachtruhe stören belästigung andere bewohner Nachbarn treppenhaus bier Alkohol trinken musik versperren angst machen
Ähnliche Urteile
- Zur Berechnung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes ist der Sitz der Verwaltung und nicht der Sitz der Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblich; §§ 27 WEG, 91 ZPO
- Verlängerung mehrerer Gewerberaum-Mietverträge durch Ausübung des Verlängerungsoptionsrechts
- Schließung einer gepachteten Ballettschule wegen Corona
- Wahrung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- Umfang der Schriftform bei Umbauarbeiten eines Gewerbemietobjekts
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Beirat Garage Gemeinschaftseigentum Beschluss Wurzeln Mietminderung Wohnungseigentümer Sondereigentum Nachbarrecht Treppenlift Jahresabrechnung Kurioses Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Verkehrsunfall Tierhaltung Verwalter Telefonwerbung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Makler Schimmel Abschleppen Protokoll Miete Nutzungsentschädigung Arzthaftung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Veränderung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Kündigung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!