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Nach neuem Recht kann die Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 2 WEG betreffend die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse nur noch insgesamt und nicht mehr betreffend einzelne Abrechnungspositionen für ungültig erklärt werden.

Das Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer bemisst sich nach dem vollen Nennbetrag der Jahresabrechnung und das Individualinteresse des Anfechtungsklägers gemäß § 49 Satz 2 GKG nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung.
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 280/24, 16.07.2024
Der Streiwert einer Anfechtung der Jahresabrechnung bstimmt sich danach bestimmt, in welchem Umfang die Anwendung des aus Sicht der Klägerin zutreffenden
Verteilungsschlüssels und Kostenansatzes zu einer Reduzierung ihrer Beitragspflichten gegenüber der Gemeinschaft führen würde.
AG Velbert, AZ: 18a C 20/23, 28.06.2024
Die Belastung der Garageneigentümer mit den Kosten der Instandsetzung der Garagentore berücksichtigt den Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs und ist daher nicht willkürlich. Es werden nämlich nur die Eigentümer mit Kosten belastet, die einen Vorteil aus der Erneuerung der Tore ziehen.

Eine in der Teilungserklärung vorgesehene qualifizierte Mehrheit zur Änderung der Kostenverteilung ist nach § 47 WEG n.F. unwirksam.
AG Bottrop, AZ: 20 C 1/24, 28.06.2024
Wird eine Abstimmung in Bezug auf die Jahresabrechnung auf der Eigentümerversammlung zurückgestellt, weil die Verwaltung kurz vor der Versammlung darauf hingewiesen wurde, dass die Abrechnung in mehreren Punkten
falsch sei, kommt eine Entlastung von Verwaltung und Beirat nicht in Betracht.

Dies gilt auch für den Vorverwalter, wenn er die Abrechnung zwar nicht mehr erstellen muss, es aber unklar ist, ob die von der neuen Verwaltung zu erstellende Abrechnung Fehlbeträge oder unrechtmäßige Zahlungsabgänge aufweist.
LG Hamburg, AZ: 318 S 51/23, 26.06.2024
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein Mietverhältnis oder ein Leihvertrag über eine Wohnung geschlossen wurde, handelt es sich um eine doppelrelevante Tatsache, so dass für die Zuständigkeit des Gerichts allein der Klägervortrag entscheidend ist.

Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Leihverhältnisses kann auch dann vorliegen, wenn und soweit der Entleiher die Betriebskosten einer Wohnung als Erhaltungskosten im Sinne des § 601 Abs. 1 BGB trägt.

Jedoch handelt es sich dann um ein Mietverhältnis, sofern die Parteien den entsprechenden Betrag ernstlich als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung ansehen. Jedenfalls ist eine Beteiligung an der laufenden Instandhaltung als Mietzahlung anzusehen.
LG Essen, AZ: 2 O 51/23, 25.06.2024
Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Aufzugs, wenn man über den Aufzug unmittelbar in die Wohnung eines Sondereigentümers gelangen kann.

Die Möglichkeit, die Wohnung auch über Treppenhaus zu erreichen, berücksichtigt nicht den Umstand, dass der Zweck des Aufzuges gerade darin besteht, die Wohnungen ohne anstrengendes Treppensteigen zu erreichen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 4/24, 12.06.2024
Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr bis zur weitergehenden Klärung des Sachverhalts nach § 12 Abs. 1 LHundG NRW sind nur zulässig, wenn die Behörde von Amts wegen die von dem Hund ggf. ausgehenden Gefahren erforscht und den für die

Eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme muss zwingend Bestandteil der Regelung sein.
VG Gelsenkirchen, AZ: 19 K 741/24, 14.05.2024
Ist unklar, ob eine Pauschale oder eine Nebenkostenvorauszahlung mit der Möglichkeit Nachzahlung von Neben- und Betriebskosten geregelt ist, ist dies dahin auszulegen, dass eine Pauschale vereinbart ist.

Eine insgesamte Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch ergibt sich ferner nicht daraus, dass dies derart marktüblich wäre, dass eine andere Auslegung der Klausel auch fernliegend gewesen wäre. § 556 Abs. 2 S.1 BGB sieht eine Betriebskostenpauschale ausdrücklich als gleichberechtigte Alternative zur Vorauszahlung vor.
AG Düsseldorf, AZ: 37 C 285/23, 06.05.2024