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Ein elektronischer Marktplatzbetreiber für Apotheken, der nach § 5 TMG für die Homepage verantwortlich zeichnet, über die der Kunde zu den in der streitgegenständlichen Werbung beworbenen Dienstleistungen gelangt, kann Schuldner des Unterlassungsanspruchs nach §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 UWG i.V.m. § 9 HWG sein, auch wenn er selbst keine Versandapotheke betreibt.
OLG Karlsruhe, AZ: 4 U 262/22, 22.10.2022
Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.?
AG Detmold, AZ: 41 C 381/21, 14.04.2022
Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.

Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.
LG Berlin, AZ: 55 S 25/21 WEG, 15.02.2022
Werden das Infektionsschutzgesetz und das Ermächtigungsgesetz im Jahr 1933 in einer Anzeige gleichgesetzt, liegt die Aussage der Anzeige darin, dass der Bundestag durch das Infektionsschutzgesetz die Bürger bewusst und gewollt einem menschunwürdigen, grundrechtswidrigen Schicksal aussetze.

Veröffentlicht eine Polizeiärztin in einer Sonntagszeitung eine Anzeige mit diesem Inhalt, verstößt sie in so schwerwiegendem Maß gegen ihre einfache politische Treuepflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L, dass eine ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt ist.
LAG Stuttgart, AZ: 10 Sa 66/21, 02.02.2022
Einem Lehrer, der trotz Abmahnung sich immer noch weigert, ein Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts zu tragen, kann wirksam gekündigt werden.
LAG Berlin, AZ: 10 Sa 867/21, 07.10.2021
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 70 öD/21, 31.08.2021
Beharrliche Arbeitsverweigerung setzt in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraus. Er muss bewusst und nachhaltig die ihm übertragene Arbeit nicht leisten wollen. Dies erfordert in der Regel eine erfolglose vorherige Abmahnung.
LAG Rostock, AZ: 2 Sa 25/21, 27.07.2021
Gehört die Leistung von Rufbereitschaftsdiensten zum Berufsbild des betroffenen Arbeitnehmers, so ist die Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten grundsätzlich vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht im Sinne des § 106 GewO gedeckt.
LAG Rostock, AZ: 3 Sa 28/21, 23.07.2021
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.
LAG Köln, AZ: 8 Sa 798/20, 01.04.2021
Eine Abmahnung muss sich auf einen ähnlichen Sachverhalt wie die nachfolgende Kündigung beziehen; außerdem muss sie zeitnah und nicht über 10 Jahre vor der fristlosen Kündigung erklärt worden sein.?
AG Paderborn, AZ: 55 C 281/20, 03.03.2021
Für den Antrag einer Vertrauensperson auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte ist das Urteilsverfahren nach § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG die zulässige Verfahrensart.

Über den Antrag ist nicht deshalb nach § 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG im Beschlussverfahren zu entscheiden, weil sich die Vertrauensperson zur Begründung ihres Antrags auch auf das Behinderungsverbot nach § 179 Abs 2 SGB 9 beruft, das die Schwerbehindertenvertretung und ihre Tätigkeit schützt und damit kollektiven Charakter hat.
BAG Erfurt, AZ: 7 AZB 57/20, 03.12.2020
Fehlt ein Arbeitnehmer an einem einzigen Tag seines Arbeitsverhältnisses unentschuldigt, rechtfertigt das nicht die fristlose Kündigung. Es sind eine Arbeitsaufforderung und eine Abmahnung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 72/20, 03.06.2020
Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss den Prozessparteien gleichermaßen die Möglichkeit eingeräumt werden, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1246/20, 03.05.2020
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen durch die wiederholte Versendung von Nachrichten und Filmen per WhatsApp massiv, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
LAG Stuttgart, AZ: 17 Sa 3/19, 05.12.2019
Das Ausheben eines falschen Grabs und Entsorgen darin befindlicher Sarg- und Leichenteile durch einen Mitarbeiter der Friedhofsgärtnerei rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Friedhofspflegevertrages mit der Gärtnerei.
OLG Düsseldorf, AZ: 7 O 59/17, 26.11.2019
Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Tatsachenbehauptung in einer Abmahnung setzt voraus, dass die Tatsachenbehauptungen nicht nur unwahr und verfälschend, sondern auch für das soziale Ansehen des Betroffenen wichtig sind.
ArbG Stendal, AZ: 1 Ca 888/18, 17.10.2019
Bei der Mitnahme erkrankter Kinder durch eine alleinerziehende Pflegekraft eines mobilen Pflegedienstes auf ihre Tour, kann es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht handeln, der zunächst mit dem arbeitgeberseitigen Ausspruch einer Abmahnung begegnet werden kann.
AG Siegburg, AZ: 3 Ca 642/19, 04.09.2019
Verletzt eine Pflegekraft im Außendienst ihre vertragliche Hauptpflicht, indem sie eine ihr zugewiesene Patientin nicht versorgt und verletzt sie zugleich die ihr obliegenden Dokumentationspflichten bezüglich ihrer eigenen Arbeitszeit, indem sie falsche Angaben zur Versorgung der Patientin macht, stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs 1 BGB dar, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt.
AG Siegburg, AZ: Ca 992/19, 07.08.2019
Liegt in den Äußerungen eines Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken ein vertragswidriges Verhalten vor, ist es zunächst erforderlich und zumutbar, den Versuch zu unternehmen, künftige Vertragsstörungen durch eine Abmahnung zu verhindern.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 28/19, 27.06.2019
Die Abmahnung ist hinreichend bestimmt, wenn sie geeignet ist, dem Empfänger für sein künftiges Verhalten Klarheit zu verschaffen.
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Sa 970/18, 26.06.2019
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