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Einem Lehrer, der trotz Abmahnung sich immer noch weigert, ein Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts zu tragen, kann wirksam gekündigt werden.
LAG Berlin, AZ: 10 Sa 867/21, 07.10.2021
Die Drohung mit einem empfindlichen Übel stellt einen schweren Verstoß dar, so dass hier der Ausnahmetatbestand gem. § 543 Absatz 3 Nummer 2 BGB vorliegt, wonach die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
AG Köln, AZ: 221 C 298/20, 23.09.2021
Die Elternzeit und damit das Kündigungsverbot während der Elternzeit enden, sobald eine der materiellen Voraussetzungen der Elternzeit gem. § 15 Abs. 1, 1a BEEG nachträglich wegfällt (z.B. wegen Wechsels der Betreuungsperson)
LAG Stuttgart, AZ: 12 Sa 23/21, 17.09.2021
Während der nach § 566 BGB infolge einer Veräußerung in das Mietverhältnis eintretende Erwerber kündigungseinschränkende Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss, gilt dies somit für den Ersteher, dessen Eintritt in das Mietverhältnis mit der Zubilligung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts (§ 57a ZVG) einhergeht, nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 76/20, 15.09.2021
Der Kündigungsschutzantrag und der (Hilfs-)Antrag auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs können nicht nebeneinander bestehen; wird der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses festgestellt, besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es besteht kostenrechtlich ein wirtschaftlich identisches Interesse.
LAG Berlin, AZ: 26 Ta (Kost) 6181/21, 10.09.2021
Der öffentliche Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Personalrat Fehlzeiten der während der Wartezeit zu kündigenden Arbeitnehmerin aus einem unmittelbar vorangegangenen Leiharbeitsverhältnis mitzuteilen.
LAG München, AZ: 3 Sa 284/21, 09.09.2021
Ist das Führen eines KFZ zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung dar.
LAG Mainz, AZ: 1 Sa 299/20, 06.09.2021
Wenn man Ansprüche gerichtlich geltend macht, die ihrerseits vom Ausgang einer Bestandsstreitigkeit abhängig sind, ist dies mutwillig.
ArbG Stendal, AZ: 1 Ca 9/21, 01.09.2021
Eine Ausgangskontrolle durch telefonische Rücksprache bei Gericht ist einer Überprüfung anhand der elektronischen Eingangsbestätigung nicht gleichwertig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am selben Tag mehrere Schriftsätze in derselben Rechtssache eingereicht wurden.
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 63/20, 01.09.2021
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 70 öD/21, 31.08.2021
Das Verfälschen über das eigene Arbeitsverhältnis erstellter Abrechnungen zwecks Täuschung eines Kreditgebers kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls dann in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört.
LAG Hamm, AZ: 8 Sa 1671/19, 19.08.2021
Fristlos kann im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 und S. 2 KSchG i. V. m. § 626 BGB nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne besonderen Kündigungsschutz dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre.
LAG Rostock, AZ: 3 Sa 6/21, 18.08.2021
Jeder Wohnungseigentümer ist auch für das Gebrauchsverhalten eines Dritten, dem er den Zugang zu dem Sondereigentum eröffnet, nach § 278 BGB verantwortlich.

Die Beeinträchtigungen auf das Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stellen sich als erheblich dar, wenn in regelmäßigen Abständen eine Lärmkulisse erreicht wird, deren Lautstärke und Aggression das Einschreiten der Polizei gebietet.

Lässt sich keine andere Abhilfe schaffen, muss als ultima ratio auch eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht gezogen werden.
AG Hamburg-Mitte, AZ: 9 C 42/21, 17.08.2021
Das hohe Lebensalter eines Mieters kann in Verbindung mit weiteren Umständen - im Einzelfall auch der auf einer langen Mietdauer beruhenden tiefen Verwurzelung des Mieters in seiner Umgebung - bei der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung eine Härte begründen.
AG Berlin-Mitte, AZ: 10 C 3/19, 11.08.2021
In Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die ansonsten berechtigte Vermutung, die Kündigung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen.
LAG Erfurt, AZ: 4 Sa 293/19, 04.08.2021
Der Ausspruch einer weiteren Kündigung nach Titulierung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO unbeachtlich. Der Schuldner kann diesen materiell-rechtlichen Einwand vielmehr nur im Berufungsverfahren nach § 62 Abs. 1 Satz 2, 3 ArbGG i.V.m. §§ 719, 707 ZPO oder im Wege einer Vollstreckungsgegenklage nach den §§ 769, 767 ZPO geltend machen.
LAG Frankfurt am Main, AZ: 10 Ta 56/21, 03.08.2021
Auf die räumliche Entfernung des Hauptbetriebs von dem nicht betriebsratsfähigen Betrieb kommt es nach § 4 Absatz 2 BetrVG grundsätzlich nicht an.

Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die räumliche Entfernung so erheblich ist, dass von dem im Hauptbetrieb errichteten Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte für den nicht betriebsratsfähigen Betrieb nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden können.
LAG Frankfurt am Main, AZ: 16 TaBV 7/21, 02.08.2021
Bei der Prüfung, ob eine Klausel unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist, bedarf es einer umfassenden Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen. Dabei sind vorliegend die kollidierenden Grundrechte der Parteien - Meinungsäußerungsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit - zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 192/20, III ZR 179/20, 29.07.2021
Das Mitglied eines Fitness-Studios kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn er aufgrund einer Spiralfraktur im Oberarm während der Vertragslaufzeit das Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann.

Wurden dem Fitness-Studio zur Glaubhaftmachung die ärztlichen Atteste vorgelegt, aus welchen sich die Sportunfähigkeit ergibt, ist es dem Fitness-Studio im Prozess verwehrt, diesen Vortrag mit einfachem Bestreiten zu begegnen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 233/20, 29.07.2021
Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend.
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 68/20, 28.07.2021
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