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Vorzeitige Beendigung des Elternzeit-Kündigungsverbotes
LAG Stuttgart, AZ: 12 Sa 23/21, 17.09.2021
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Die Elternzeit und damit das Kündigungsverbot während der Elternzeit enden, sobald eine der materiellen Voraussetzungen der Elternzeit gem. § 15 Abs. 1, 1a BEEG nachträglich wegfällt (z.B. wegen Wechsels der Betreuungsperson).Auf die Zustimmung der Arbeitgeberin kommt es nicht an. § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG ist nicht anwendbar.
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Keywords: Elternzeit Kündigungsverbot Betreuungsperson Kündigung außerordentliche Kündigung Teilzeitbeschäftigung BEEG