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Anforderungen an die Darlegung einer Stellenstreichung und Verteilung der Aufgaben des Stelleninhabers auf andere Arbeitnehmer als Kündigungsgrund
LAG Erfurt, AZ: 4 Sa 293/19, 04.08.2021
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Dringende betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung bedingen, können sich daraus ergeben, dass ein Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen lässt. Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist

In Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die ansonsten berechtigte Vermutung, die Kündigung sei aus sachlichen bzw. betriebsbedingten Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen.
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Keywords: Dringende betriebliche Erfordernisse Kündigung Organisationsentscheidung betriebsbedingte Kündigung Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung Kündigungszeitpunkt Sportdirektor