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Eine zu Beweiszwecken eingesehene Videoaufzeichnung ist ohne weitere Voraussetzungen verwertbar, wenn eine Rüge nach § 295 ZPO unterblieben ist.
Bei besonders schweren Beleidigungen und Bedrohungen liegt eine Grenzüberschreitung, die zwanglos die außerordentliche Kündigung trägt.
Der Mieter muss im Rahmen der Rückgabe der Mietsache auch Umbauten und sonstige bauliche Änderungen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten beseitigen, selbst wenn der Vermieter die Zustimmung zur Änderung erklärt hat.
LG Essen, AZ: 10 S 123/22, 06.11.2023
Die auf eine künftige Leistung im Sinne der §§ 257, 259 ZPO, nämlich auf eine Räumung gerichtete Klage ist zulässig, wenn die Umstände die Besorgnis des Vermieters rechtfertigten, die Mieter würden sich einer rechtzeitigen Leistung gleichsam der Räumung zur Frist entziehen.
LG Essen, AZ: 15 T 41/23, 12.09.2023
Zur Ermittlung des Mietrückstandes bei einer Mietminderung ist die vertraglich vereinbarte Miete maßgeblich, gleichgültig, ob es sich um einen vorübergehenden oder einen dauerhaften Mangel handelt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur so lange ausgeübt werden, wie es seinen Zweck erfüllt, den Vermieter durch den dadurch ausgeübten Druck zur Mangelbeseitigung anzuhalten, nicht aber dann, wenn er alle Anstrengungen unternimmt, um die Schäden unverzüglich zu beseitigen, dies allerdings zu Verzögerungen auf Grund eines Handwerker- und Materialmangels sowie auf baubedingte Trocknungszeiten zurückzuführen ist.
Eine ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist auch wegen geringerer Rückstände als sie für eine außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderlich sind zulässig. Es genügt ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete und eine Verzugsdauer von mindestens einem Monat.
Zwar kann eine Kündigung in der elektronischen Form des § 126 a BGB erfolgen, allerdings muss dann, wenn die Schriföorm durch die elektronische Form ersetzt werden soll, der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
AG Rheinbach, AZ: 3 C 110/21, 23.08.2023
Wird in der Kündigung eines Mietverhältnisses irrtümlich ein zu früher Endtermin genannt, so endet das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, dass der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will.
Die Herausgabe des Mietobjektes ist nicht unmöglich gemäß § 275 Abs 1 BGB, weil das Bauamt aus Sicherheitsgründen eine Versiegelung des Mietobjektes mit einer Nutzungsuntersagung verfügt hat.
LG Essen, AZ: 6 O 276/22, 13.07.2023
Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 537/22, 28.06.2023
Der Mieter darf die Mieträumlichkeiten nicht einfach verlassen, um seiner Rückgabepflicht zu genügen. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter den Vermieter davon informiert und die Schlüssel an der Mietsache zurücklässt, da dies eine Sachherrschaft nicht begründet, sondern nur die Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, ohne sie schon zu haben.
AG Oberhausen, AZ: 332 C 1706/22, 01.06.2023
Bedroht im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Mietparteien der Mieter den Vermieter mit dem Tode und fordert zugleich Dritte auf, ihm ein Messer zu bringen, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
AG Hanau, AZ: 34 C 80/22, 22.05.2023
Die Unzulässigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung durch nicht genehmigte Ton- und Bildaufnahmen führen nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.
Allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen jedoch nicht, um im Rahmen der Abwägung von einem höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Recht am gesprochenen Wort zukommt.
Ein im Mietvertrag nicht erwähnter Schuppen sowie ein Carport führen auch bei längerer Nutzung des Mieters nicht dazu, dass diese Gebäudeteile Gegenstand des Mietvertrages geworden sind.
AG Bottrop, AZ: 11 C 264/22, 17.05.2023
Die Kündigung eines Mietverhältnisses gem. § 573a BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter in dem Wohngebäude seinen Lebensmittelpunkt hat.
LG Traunstein, AZ: 3 S 2451/22, 03.05.2023
Einer Eigenbedarfskündigung sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben.
Die Personen müssen nicht namentlich benannt werden, jedoch müssen diese eindeutig identifizierbar sein.
Dies ist nicht der Fall, wenn der Vermieter mehrere Kinder besitzt und sich aus dem Kündigungsschreiben nicht ergibt, für welches Kind der Eigenbedarf angemeldet wird.
LG Berlin, AZ: 67 S 288/22, 14.02.2023
Eine Hausverwaltung eines Vermieters kann Empfangsvertreter des Vermieters hinsichtlich eines Kündigungsschreibens eines Mieters sein (§ 180 und § 542 BGB).
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 210/21, 13.02.2023
Zu lautes Fernsehen und das Summen eines Deckenventilators kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen.
Das hohe Alter eines Mieters ist in der Abwägung mit zu berücksichtigen, führt aber nicht dazu, dass andere Mieter Lärmbelästigungungen hinnehmen müssen.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1107/20, 20.12.2022
Im Rahmen des Kündigungsfolgeschadens ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Mieters - so es nicht zur außerordentlichen Kündigung gekommen wäre - während der nach der außerordentlichen Kündigung verbleibenden Vertragslaufzeit durch hoheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt worden wäre.
KG Berlin, AZ: 8 U 129/21, 21.11.2022
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 S. I BGB gestattet abweichend von § 543 Abs. 2 S. 3 BGB auch eine
Aufrechnung mit solchen Forderungen, die erst nach Zugang der Kündigung fällig werden, nicht indes mit solchen, die nur wegen der Beendigung desMietverhältnisses entstehen (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, 15. Aufl. 2021, BGB § 569Rn. 86; MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, BGB § 569 Rn. 44).
Von daher ist eine Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch der Kaution nicht möglich, weil dieserAnspruch erst nach der Beendigung des Mietverhältnisses fällig wird.
LG Essen, AZ: 15 S 35/22, 16.11.2022
Wer als einer von zwei Mietern an mehrstündigen Trinkgelagen mit lautstarken Unterhaltungen sich beteiligt und den Hauseingang für Mitmieter blockiertsowie laute Musik abspielt, kann wirksam ordentlich gekündigt werden.
AG Köln, AZ: 219 C 95/21, 11.11.2022
Die Ablehnung einer möglichen Therapie durch den suizidgefährdeten Mieter führt nicht grundsätzlich dazu, dass das Vorliegen einer Härte abzulehnen oder bei der Interessenabwägung den Interessen des Vermieters der Vorrang einzuräumen wäre.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 390/21, 26.10.2022
Herausgabe von Wohnräumen im Sinne des § 259 ZPO entziehen, kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann gerechtfertigt sein, wenn er seinen Widerspruch gegen die Kündigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 574 ff. BGB damit begründet, die von ihm seit der Kündigung unternommene Suche nach Ersatzwohnraum sei bislang erfolglos geblieben, weshalb eine Räumung und Herausgabe der Wohnräume bei Beendigung des Mietverhältnisses für ihn wegen drohender Obdachlosigkeit eine nicht zu rechtfertigende Härte im Sinne von § 574 Abs. 2 BGB darstelle.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 58/21, 25.10.2022
Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn durch die Anmietung lediglich ein vorübergehender Wohnbedarf, der aus besonderem Anlass entsteht (etwa Urlaub, Um- oder Neubau der eigentlichen Wohnung), gedeckt werden soll.
LG Heidelberg, AZ: 5 S 16/22, 13.10.2022
Wurde jahrelang eine Untervermietung hingenommen, die nach dem Mietvertrag grds. gestattet war, ist das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht erst dann gegeben, wenn die vollständige Gebrauchsüberlassung trotz eines entgegenstehenden gerichtlichen Unterlassungstitels gleichwohl fortsetzen würde.
LG Berlin, AZ: 67 S 111/22, 11.10.2022
Wenn ein Wohnungseigentümer weniger als 3 Wochen vor der angesetzten Eigentümer-Versammlung bei Gericht beantragt, der GdWE aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte TOPs (u.a. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags) aufzunehmen, so fehlt es schon am Verfügungsanspruch, da die neue Ladungsfrist von 3 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.
AG Schwerin, AZ: 14 C 299/22, 07.10.2022