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Urteile zu Kategorie: Prozesskostenhilfe

Wird im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe der Rechtsstreit durch Vergleich ohne mündliche Verhandlung durch Vergleich beigelegt, entsteht keine Terminsgebühr.
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZB 15/11, 28.02.2012
Ein beigeordneter Prozessbevollmächtigter hat gegen die Landeskasse einen Anspruch auf die gesetzliche Vergütung gemäß §§ 45 ff. RVG. Dieser ist lediglich hinsichtlich der Höhe der Gebührenbeträge nach § 49 RVG begrenzt.

Die Landeskasse ist insoweit darauf verwiesen, die von ihr an den beigeordneten Rechtsanwalt gezahlte Umsatzsteuer gegenüber dessen Mandanten geltend zu machen. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO steht dem, wie oben ausgeführt, nicht entgegen. Dass letztlich die Staatskasse diesen Anspruch ggf. gegen die bedürftige vorsteuerabzugsberechtigte Partei nicht durchsetzen kann und damit unter Umständen auf dem Umsatzsteuerbetrag "sitzen bleibt", ist dem System der Prozesskostenhilfe geschuldet und rechtfertigt keine andere Behandlung.
OLG Braunschweig, AZ: 2 W 92/17, 07.08.2017