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Urteile zu Kategorie: Tiere

Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang besteht, ist jedoch unverhältnismäßig und damit, als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, unzulässig.
OLG Hamm, AZ: 5 Ss OWi 1225/00, 08.04.2001
Bei einem Wohnungswechsel muss ein Hundehalter weder seinen großen Hund bei der neuen Ordnungsbehörde gesondert melden, noch einen Sachkundenachweis erbringen oder die Hundehaftpflichtversicherung vorlegen.

Insbesondere handelt ein Hundehalter bei einem Verstoß gegen diese nicht gegebene Verpflichtung nicht ordnungsgwidrig, da die Vorschrift des § 8 LHundG, wonach bei gefährlichen Hunden jeder Wohnortwechsel anzuzeigen ist, auf § 11 LHundG (große Hunde) nicht übertragbar ist.
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 1178/22-549/22, 12.10.2022