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Urteile zu Kategorie: Befangenheitsantrag

Ein Richter ist wegen Befangenheit abzulehnen, wenn der Inhalt einer öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiert eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lässt, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig.
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 482/15, 12.01.2016