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Urteile zu Kategorie: Schönheitsreparaturen

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Eine Klausel, die dem Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen auferlegt, ist gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F. (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) wegen unangemessener Benachteiligung des Beklagten unwirksam.

Die Abwälzung der Schönheitsreparaturlast führt allenfalls dann nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters, wenn er für den mit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen verbundenen tatsächlichen und wirtschaftlichen Aufwand durch eine angemessene Ausgleichsleistung des Vermieters entschädigt wird

Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung in renoviertem Zustand vermietet wird.
LG Berlin I, AZ: 67 S 7/17, 09.03.2017
Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist.

Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll (nur) den Vertragspartner des Verwenders vor einer unangemessenen Benachteiligung durch missbräuchliche Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht schützen, nicht aber den Verwender vor für ihn nachteiligen Rechtsfolgen einer von ihm gestellten Regelung.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 250/16, 20.09.2017
Auch ein gewerblicher Mieter muss im Falle einer unrenoviert übernommenen Wohnung die Wohnung nicht renovieren, wenn der Vermieter ihm keinen angemessenen Ausgleich gewährt hat.
OLG Dresden, AZ: 5 U 1613/18, 06.03.2019
Veräußert der Vermieter das an einen ehemaligen Mieter vermietete Objekt, kann er bei Verschlechterung der Mietsache nach Rückgabe durch den Mieter die Mängel nicht mehr fiktiv nach Kostenvoranschlag abrechnen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache und ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines geringeren Verkaufserlöses bei Veräußerung infolge der Verschlechterung der Mietsache stellen zwei verschiedene Streitgegenstände dar.

(nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen)
LG Duisburg, AZ: 13 S 123/19, 23.11.2020
Das LG Wuppertal hat mit diesem Urteil entschieden, dass sich ein Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig macht, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses von ihm angelegte Dübellöcher (ca. 120 Stück) sowie kräftige Latexfarben an verschiedenen Wänden der Wohnung vor Auszug aus der Wohnung nicht beseitigt.
LG Wuppertal, AZ: 9 S 18/20, 16.07.2020
Die Übertragung der Kaution von der Vormieterin auf die Mieterin berührt die Ansprüche der Vermieterin aus dem neuen Mietverhältnis den Fortbestand der aus dem beendeten Mietverhältnis mit der Vormieterin begründeten Schuld nicht.

Hat die Mieterin die Wohnung neu gestrichen, wozu sie aber nicht verpflichtet war, besteht ein Anspruch gegen die Vermieterin auf Erstattung der Renovierungskosten aus §§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt; 818 Abs. 2 BGB wegen rechtsgrundlos ersparter Aufwendungen.
AG Berlin-Pankow/Weißensee, AZ: 3 C 405/19, 02.04.2020
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