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Urteile zu Kategorie: Nachbarrecht

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht Kostenschuldner von kommunalen Gebühren, sondern die jeweiligen Wohnungseigentümer als Gesamtschulkdner.

Ist in einem Bescheid eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gebührenpflichtige bestimmt, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche und nicht ihre einzelnen Mitglieder als Schuldner der Gebühr in Anspruch genommen werden.
OVG Lüneburg, AZ: 9 ME 15/10, 01.07.2010
Auch im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsberhältnis besteht keine Duldungspflicht zur Mitbenutzung der Versorgungsleitungen durch den Nachbarn.
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007