Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Baumfällen als Massnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; § 21 Abs. 3 WEG
OLG München, AZ: 2 Z BR 142/00, 21.02.2001
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das Fällen von drei von ca. 60 Bäumen in einer Eigentümergemeinschaft bedarf nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG.

Die von den Wohnungseigentümern beschlossene Maßnahme dient vielmehr der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und kann als solche mit Stimmenmehrheit gemäß § 21 Abs. 3 WEG getroffen werden.
Innerhalb des Rahmens ordnungsmäßiger Verwaltung steht den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum bei der Gartenpflege zu (BayObLGZ 1985, 164/167).

Dieser Spielraum ist mit dem Beschluss, dass die drei Bäume gefällt werden sollen, nicht überschritten worden. Dies gilt umso mehr, als bei Gartenanlagen das zu erwartende Absterben oder Wachstum von Gewächsen nicht stets mit Sicherheit voraussehbar ist und die betroffenen Bäume in ihrer Standsicherheit gefährdet waren.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bäume Baum fällen optischer Gesamteindruck beeinträchtigung Pfanzen Bepflanzung Anpflanzung Garten PArk Anzahl Einzelbaum einzelner Mehrere Vielzahl Wald Rückschnitt Kürzen Kürzung Ausdüngen Ausdünnen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Schatten Überschattung Lichtbeeinträchtigung