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Auch Kabelgebühren müssen in Ermangelung einer anderweitigen Regelung in der Teilungserklärung oder eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden; § 16 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 83/07, 27.09.2007
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LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 7627/08, 25.03.2009
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OLG Hamm, AZ: 15 W 142/03, 04.05.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kabelanschluss Kabelanschluß KAbelgebühren Umlageschlüssel Verteilerschlüssel MEA Miteigentumsanteile Kostenverteilerschlüssel RechtsanwalT Frank Dohrmann Bottrop Nebenkosten Miteigentümer Eigentümergemeinschaft WEG
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