Detailansicht Urteil
Kabelgebühren sind nach Anschlüssen umzulegen / kein Kostenprivileg bei den Wasserkosten für länger abwesenden Wohnungseigentümer; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
OLG Hamm, AZ: 15 W 142/03, 04.05.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 83/07, 27.09.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: KOstenverteilung Änderung Schornsteinfegergebühren Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Kostenschlüssel Umlageschlüssel Lasten Teilungserklärung Wasser Abwasser KAbel KAbelanschluss KAbelanschluß rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kabelanschluss Kabelanschluß KAbelgebühren Umlageschlüssel Verteilerschlüssel MEA Miteigentumsanteile Kostenverteilerschlüssel RechtsanwalT Frank Dohrmann Bottrop Nebenkosten Miteigentümer Eigentümergemeinschaft WEG
Ähnliche Urteile
- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
- Grds. keine rückwirkende Änderung des Kostenverteilerschlüssels/ Zur Teilnichtigkeit einer Jahresabrechnung; §§ 16 Abs. 3, 21 Abs. 7, 28 WEG a.F.
- Verwaltersonderhonorar wegen Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren - Wer zahlt die Kosten? - Zur erstattung zuviel gezahlter Hausgelder nach erfolgreicher Anfechtungsklage; §§ 28 WEG a.F.; 43 Nr. 3 WEG; 812 BGB
- Nicht mit Miteigentumsanteilen versehene Nebenräume können isoliert veräußert werden; § 6 WEG
- Wohnungseigentümer können sondernutzungsberechtigten Stellflächen erstmalig Kosten zuordnen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Kurioses Jahresabrechnung Gegenabmahnung Telefonwerbung Wurzeln Veränderung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Garage Beirat Protokoll Schimmel Makler Arzthaftung Einstimmigkeit Kündigung Verwalter Abmahnung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Tierhaltung Beschluss Eigenbedarfskündigung Abschleppen Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Miete Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Treppenlift Eigentümerversammlung Mietminderung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Kabelgebühren als Sondereigentum einzustufen und der Eigentümergemeinschaft diesbezüglich die Befugnis zur Regelung eines Verteilerschlüssels zuzubilligen, ohne von der Möglichkeit einer von Teilungserklärung dauerhaft abweichenden Kostenregelung durch Beschluss Gebrauch gemacht zu haben, war mehr als überraschend.
Sie ist dogmatisch auch nicht tragbar. Sind in der Teilungserklärung bzgl. der Kabelgebühren keine Regelungen getroffen, so bestimmt sich die Kostenverteilung nach dem Gesetz, mithin nach Miteigentumsanteilen, § 16 Abs. 1 WEG.
Eine Änderung dieses Umlageschlüssels war nach der Teilungserklärung mit entsprechender Mehrheit ohne weiteres möglich gewesen, so dass die Entscheidung des OLG Hamm ohne Notwendigkeit erging.
Diese Entscheidung hat lange für Unsicherheiten in der Abrechnungspraxis geführt und hat noch heute in vielen Jahresabrechnungen ihren Niederschlag.
Der BGH hat die Auffassung des OLG Hamm (aus unserer Sicht im Hinblick auf den damaligen Verfahrensausgang leider zu spät) nunmehr korrigiert (BGH V ZB 83/07).