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Lichtschacht eines Kellerfensters darf nicht als "Kamin" für die Abluft eines Wäschetrockners benutzt werden; §§ 14 Nr. 1 und 2, 22 WEG; 1004 BGB
AG Bottrop, AZ: 20 C 53/13, 31.01.2014
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BayObLG München, AZ: 2 Z BR 63/93, 02.09.1993
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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