Detailansicht Urteil
Zur ordnungsgemäßen Wahl einer Verwaltung und zur Ungeeignetheit eines Verwalters; §§ 23, 25, 27 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 165/06, 08.11.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 7/13, 18.10.2013
-
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 141/12, 21.06.2013
-
KG Berlin, AZ: 13 Wx 9/07, 27.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Ungeeignetheit Fehler Vergangenheit MAngel Eigentümer Anfechtungsklage Beschlussanfechtung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abstimmung Beschlussfähigkeit Stimmrechtsausschluss
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Telefonwerbung Gegenabmahnung Beirat Miete Eigentümerversammlung Kündigung Kurioses Schimmel Abmahnung Mietminderung Wirtschaftsplan Beschluss Arzthaftung Jahresabrechnung Garage Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Verwalter Protokoll Sondereigentum Veränderung Teilungserklärung Nachbarrecht Abschleppen Anfechtungsklage Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Wurzeln Nutzungsentschädigung Tierhaltung Organisationsbeschluss Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!