Detailansicht Urteil
Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist rechtswidrig, aber nicht nichtig; §§ 23 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 3 WEG
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 141/12, 21.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/21, 25.10.2021
-
OLG Schleswig, AZ: 2 W 7/01, 13.06.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wirtschaftsplan Rückwirkung rückwirkender Vergangenheit Nichtigkeit ordnungsgemäße Verwaltung Jahresabrechnung Fälligkeit Beschluss Bestandskräftig bestandskraft Eigentümerbersammlung Rechtswidrigkeit
Ähnliche Urteile
- Beschluss über die Jahresabrechnung ist seit dem 01.12.2020 teilnichtig; § 28 Abs. 2 WEG; (a.A.: LG Dortmund 1 S 85/22)
- Falscher Verteilerschlüssel: Anfechtungskläger muss konkrete Auswirkungen auf die Abrechnung vortragen/ Nichtigkeitsgründe sind nicht von Amts wegen zu berücksichtigen
- Beschlüsse einer Ein-Mann-Vertreterversammlung sind nichtig; §§ 23, 24 WEG
- Gemeinschaft hat eine Beschlusskompetenz über Hundehaltungsverbot; §§ 18, 19 WEG
- Wiederholte Einladung zur Eigentümerversammlung durch nichtberechtigten Eigentümer: Alle Beschlüsse sind nichtig; § 23 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Schimmel Anfechtungsklage Garage Abschleppen Eigentümerversammlung Protokoll Mietminderung Beschluss Gegenabmahnung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Verwalter Telefonwerbung Beirat Kurioses Verkehrsunfall Abmahnung Gemeinschaftseigentum Miete Veränderung Kündigung Organisationsbeschluss Makler Nutzungsentschädigung Wurzeln Verwaltungsbeirat Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Tierhaltung Wohnungseigentümer Treppenlift Sondereigentum Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!