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Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist rechtswidrig, aber nicht nichtig; §§ 23 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 3 WEG
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 141/12, 21.06.2013
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LG Dortmund, AZ: 1 S 153/21, 25.10.2021
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OLG Schleswig, AZ: 2 W 7/01, 13.06.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wirtschaftsplan Rückwirkung rückwirkender Vergangenheit Nichtigkeit ordnungsgemäße Verwaltung Jahresabrechnung Fälligkeit Beschluss Bestandskräftig bestandskraft Eigentümerbersammlung Rechtswidrigkeit
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