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Keine Vorbefassung der Eigentümer mit einer Sanierungsmassnahme, wenn der Beschluss mangels Beschlussfähigkeit für nichtig erklärt wird; §§ 21 Abs. 1, 8, 23 Abs. 4 WEG
AG Hamburg-Altona, AZ: 303b C 1/13, 15.05.2013
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OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 536/93, 05.12.1993
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Schaden Schimmel feuchtigkeit Undichtigkeit Sondereigentum Gemeinschaftseigentum rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beseitigungsanspruch Eigentümerversammlung Eigentümergemeinschaft Nichtigkeit
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Da stellt sich die Frage, wie lange ein Eigentümer auf die Instandsetzungsmassnahme warten soll und was er alles unternehmen muss, um eine ordnungsgemäße Verwaltung durchsetzen zu können.
Im vorliegenden Verfahren war besonders aufstoßend, dass das Amtsgericht bei fehlender Beschlussfähigkeit der Versammlung eine Nichtigkeit angenommen hatte, obwohl nach einhelliger Rechtsprechung - wie auch die von dem Amtsgericht Altona selber zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (3 Wx 536/93) - eine Beschlussfassung trotz fehlender Beschlussfähigkeit nur die Rechtswidrigkeit und nicht die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge hat, so dass selbst nach Auffassung des Amtsgerichts eine Vorbefassung vorgelegen hätte, wenn das Amtsgericht sich and er bisherigen Rechtsprechung orientiert hätte.