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Zu den Mindestanforderungen an eine formal ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung; § 556 BGB
LG Münster, AZ: 3 S 123/13, 03.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 252/12, 17.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann teilunwirksamkeit formelle Unwirksamkeit Mieter vermieter Nachzahlung Abrechnung formelle Fehler Formunwirksamkeit Kenntnis
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- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
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