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Verweigert der Mieter nach einer Mängelanzeige dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung, kann dies eine Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 573 BGB rechtfertigen
AG Bottrop, AZ: 8 C 135/13, 03.04.2014
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LG Oldenburg, AZ: 6 S 75/12, 03.08.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Besichtigungsrecht Mangelanzeige Mängelanzeige Mietmangel Mieter Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kündigungsrecht Vertrauensverhältnis Vertragstreue Vertragsverhältnis Mietverhältnis Zumutbarkeit
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