Detailansicht Urteil
Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter bei verweigerter Besichtigung der Wohnung durch den Mieter; §§ 546, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
LG Oldenburg, AZ: 6 S 75/12, 03.08.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 135/13, 03.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 221/09, 05.10.2010
-
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 2 C 418/06, 28.02.2007
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 513/05, 23.02.2006
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2285/03, 16.01.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Besichtigung Besichtigungsrecht Vermieter Mangel Duldung ZUgang Ankündigung Mieter Wohnung Wohnungsbesichtigung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop ansspruch Weigerung verweigerung
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
- behördliche Versiegelung einer Mietsache läßt den Räumungsanspruch des Vermieters nicht entfallen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Nachbarrecht Tierhaltung Abmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Treppenlift Wirtschaftsplan Arzthaftung Kurioses Garage Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Verwalter Sondereigentum Protokoll Wurzeln Anfechtungsklage Beschluss Makler Verkehrsunfall Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Abschleppen Veränderung Telefonwerbung Schimmel Einstimmigkeit Beirat Gegenabmahnung Miete Mietminderung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Entscheidung des LG Oldenburg stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die sicherlich nicht verallgemeinert werden darf. Das Landgericht hat seine Entscheidung auch nicht nur allein auf die Verweigerung des Mieters zur Besichtigung der Wohnung gestützt, sondern eine Abwägung der Gesamtumstände vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund verbiete sich eine pauschale Übertragung auf andere Sachverhalte.
Der BGH (VIII ZR 221/09) hatte bereits festgestellt, dass die Weigerung des Mieters zur Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter im Einzelfall auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.