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Vorsätzliches Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs begründet bei übergreifenden Brandschaden keine Betriebsgefahr gem. § 7 Abs. 1 StVG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 210/06, 27.11.2007
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§ 7 Abs. 1 StVG

Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeuges verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug.

Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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