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Vorsätzliches Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs begründet bei übergreifenden Brandschaden keine Betriebsgefahr gem. § 7 Abs. 1 StVG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 210/06, 27.11.2007
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 253/13, 21.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenersatz Schadensersatz beschädigung Auto Kfz Betriebsgefahr Feuer brennendes Fahrzeug Parken abstellen STraßenrand Strasse REchtsanwalt Frank Dohrmann Haftpflichtversicherung Brandstiftung unbekannter Dritter abgestelltes
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