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Keine Dereliktion (Eigentumsaufgabe) von Wohnungseigentum; §§ 928 BGB; 11 WEG
OLG Saarbrücken, AZ: 3 W 48/02, 11.07.2002
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Die Vorschrift des § 928 Abs. 1 BGB, wonach das Eigentum an einem Grundstück durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung des Verzichts in das Grundbuch aufgegeben werden kann, findet auf das Wohnungseigentum keine entsprechende Anwendung.

Nach § 748 BGB ist jeder Teilhaber den anderen gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Nutzung nach dem Verhältnis seines Anteiles zu tragen.

Könnte sich ein Teilhaber dieser Verpflichtung durch Verzicht auf seinen Miteigentumsanteil entledigen, so müssten die anderen Teilhaber zwangsläufig einen entsprechend höheren Beitrag leisten, ohne dass ihnen jener Anteil zuwachsen würde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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