Detailansicht Urteil
Jeder Wohnungseigentümer darf zwecks Prüfung der Jahresabrechung Einsicht in die Einzelabrechnungen der Miteigentümer nehmen; §§ 28 Abs. 3 WEG; 259, 666, 675 BGB
OLG München, AZ: 32 Wx 177/06, 09.03.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 13/07, 17.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer Prüfung Einsichtsrecht Abrechnung Kopien Auslagenerstattung Kosteerstattung Verwalter JAhresabrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Büro Ort Firmensitz Niederlassung
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Miete Kurioses Abmahnung Eigentümerversammlung Mietminderung Protokoll Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Tierhaltung Einstimmigkeit Teilungserklärung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Kündigung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Garage Verwalter Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Anfechtungsklage Veränderung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Arzthaftung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Abschleppen Beschluss Treppenlift Wurzeln Schimmel Beirat Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!