Detailansicht Urteil
Jeder Wohnungseigentümer darf zwecks Prüfung der Jahresabrechung Einsicht in die Einzelabrechnungen der Miteigentümer nehmen; §§ 28 Abs. 3 WEG; 259, 666, 675 BGB
OLG München, AZ: 32 Wx 177/06, 09.03.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 13/07, 17.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer Prüfung Einsichtsrecht Abrechnung Kopien Auslagenerstattung Kosteerstattung Verwalter JAhresabrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Büro Ort Firmensitz Niederlassung
Ähnliche Urteile
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- Bestellung eines Verwalters ohne Verwaltervertrag ist auch bei Majorisierung nur anfechtbar, nicht nichtig
- Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?
- Verwalter darf mit Rechtsanwalt keine Honorarvereinbarung treffen / Honorarvereinbarung nur in Ausnahmefällen zulässig
- Zum Anspruch auf Abberufung eines Verwalters durch eine Minderheit; §§ 21 Abs. 4, 8, 26 Abs. 3 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Makler Protokoll Wirtschaftsplan Kündigung Verwalter Treppenlift Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Wohnungseigentümer Veränderung Wurzeln Teilungserklärung Gegenabmahnung Beschluss Abschleppen Organisationsbeschluss Arzthaftung Beirat Einstimmigkeit Anfechtungsklage Garage Tierhaltung Mietminderung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Abmahnung Schimmel Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Kurioses Verkehrsunfall Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!