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Verschweigen einer fehlenden Baugenehmigung als arglistige Täuschung beim Grundstückskauf; §§ 123, 346 Abs. 1, 434 Abs. 1 S. 2 BGB, 437, 440, 444 BGB
OLG Rostock, AZ: 3 U 16/11, 08.12.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundstückskauf Immobilienkauf arglistige Täuschung Anfechtung Rückabwicklung Kaufvertrag Rücktritt wesentliche Merkmale Umstand Umstände Merkmale Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop fehlende Baugenehmigung Dachgeschoss Dachgeschoß ausbauen Baugenehmigung maklerkosten HOnorar Grunderwerbssteuer
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