Detailansicht Urteil
Verschweigen einer fehlenden Baugenehmigung als arglistige Täuschung beim Grundstückskauf; §§ 123, 346 Abs. 1, 434 Abs. 1 S. 2 BGB, 437, 440, 444 BGB
OLG Rostock, AZ: 3 U 16/11, 08.12.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Bremen, AZ: 3 U 23/13, 21.11.2013
-
OLG Saarbrücken, AZ: 1 U 377/12, 28.08.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 266/11, 12.04.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundstückskauf Immobilienkauf arglistige Täuschung Anfechtung Rückabwicklung Kaufvertrag Rücktritt wesentliche Merkmale Umstand Umstände Merkmale Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop fehlende Baugenehmigung Dachgeschoss Dachgeschoß ausbauen Baugenehmigung maklerkosten HOnorar Grunderwerbssteuer
Ähnliche Urteile
- Begründet eine mangelhafte Nacherfüllung den Neubeginn der Verjährung?; § 438 BGB
- Wohnungskauf: Fiktive Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz statt der Leistung
- PRRS-belastetet Sperma ist mangelhaft i.S.d. § 434 I 2 Nr.1 BGB
- Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?
- Eine Krankheitsdisposition bei einem Reitpferd stellt grundsätzlich noch keinen Mangel dar, § 434 I BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Nachbarrecht Einstimmigkeit Wurzeln Sondereigentum Miete Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Kündigung Makler Treppenlift Tierhaltung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Abmahnung Arzthaftung Protokoll Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Beschluss Schimmel Garage Teilungserklärung Beirat Telefonwerbung Veränderung Kurioses Mietminderung Gegenabmahnung Verwalter Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!